Die Akademie-Medaille

Die Akademie-Medaille ist ein Werk des Bildhauers und Medailleurs Erich Ott, der zu den bekanntesten Münzgestaltern Deutschlands zählt.

Präsentation der Festschrift „1821–2021“ der Griechischen Akademie München e. V. am 20. März 2024

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Kostenloser Download der Festschrift „1821–2021“ als PDF-Datei (96 MB)

Über 200 Jahre griechisch-bayerische Freundschaft – Bayerischer Landtag, 20. März 2024

Griechenland oder Bayern? Athen oder München? Die Antwort ist ganz einfach: Beides zusammen und gemeinsam stärker!

Der Beginn der Griechischen Revolution im Jahr 1821 markierte das Ende von nahezu 400 Jahren osmanischer Herrschaft über Griechenland und den Beginn, der wunderbaren weiß-blauen, griechisch-bayerischen Freundschaft. Die Griechische Akademie München e. V. als Gastgeber zusammen mit dem Griechischen Generalkonsulat in München und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland unter der Schirmherrschaft der Präsidentin des Bayerischen Landtags Ilse Aigner feierten am 20. März 2024 diese über 200 Jahre anhaltende Freundschaft mit einer ganz besonderen Veranstaltung: Der Präsentation der Festschrift „1821–2021. Eine Festschrift zu über 200 Jahren griechisch-bayerischer Freundschaft“ anlässlich des griechischen Nationalfeiertages. Mehr lesen Sie hier.

Weinabend mit Dinner-Begleitung der Griechischen Akademie München e. V. am 3. Juli 2023

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Einen griechischen Weinabend mit Dinner-Begleitung veranstaltete die Griechische Akademie München e. V. in Zusammenarbeit mit dem Café Reitschule Gastronomie GmbH und unter der Schirmherrschaft des Griechischen Generalkonsulats in München am 3. Juli 2023 im Restaurant „Moro Mou“.

Im Rahmen dieses exklusiven Weinabends stellten der Önologe Anestis Haitidis und der Sommelier Haris Papapostolou den rund 140 geladenen Gästen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur erlesene Weine aus den verschiedenen Regionen Griechenlands vor. Abgerundet wurde dieser besondere Abend durch griechische Köstlichkeiten und Musik. Neben den kulinarischen Gaumenfreuden bot sich den Gästen eine Reise durch die reiche kulturelle Vielfalt Griechenlands, welche die unterschiedlichen Regionen des Landes mit ihren besonderen Traditionen eindrucksvoll präsentierte und den Abend zu einem einmaligen Gesamterlebnis werden ließ.

Auszugsweise aus der Gästeliste: mehr

Jahresempfang der Griechischen Akademie München e. V. am 18. April 2023

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„Ich bin mir nicht sicher, ob unsere Strategie bis zum Ende gedacht ist. Wir treten in der Welt so auf, als können wir allen sagen, wie sie sich zu verhalten haben.“

Der diesjährige Jahresempfang der Griechischen Akademie München e. V., der Akademie für Politische Bildung Tutzing, der Europäischen Akademie Bayern e. V., der Europa-Union München e. V., der Jungen Europäischen Föderalisten München e. V., der Deutsch-Hellenischen Wirtschaftsvereinigung e. V. und der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern fand am 18. April 2023 in den Räumlichkeiten der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern statt. Ehrengast des Jahresempfanges war der bayerische Ministerpräsident, der im moderierten Gespräch mit der BR-Moderatorin Anouschka Horn zum Thema „Bayern in Zeiten des globalen Umbruchs“ diskutierte. Zahlreiche Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft folgten der Einladung.

Jahresempfang der Griechischen Akademie München e. V. am 23. Mai 2022

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© 2022 Jan Schünke

„Man muss Sorgen eine Stimme geben, aber auch Halt und Hoffnung geben“

Endlich konnte die Tradition wiederaufgenommen werden: Nach mehrjähriger Pause war Ministerpräsident Dr. Markus Söder Festredner beim Jahresempfang der Griechischen Akademie München e. V. im großen Saal des Unternehmens Giesecke+Devrient GmbH. Kooperationspartner bei der Veranstaltung waren die Akademie für Politische Bildung Tutzing, die Europa-Union München e. V., die Europäische Akademie Bayern e. V., die Jungen Europäischen Föderalisten München e. V. sowie die Deutsch-Hellenische Wirtschaftsvereinigung e. V. Der Jahresempfang stand in diesem Jahr ganz im Zeichen der „Welt im Wandel“. mehr

Jahresempfang der Griechische Akademie München e. V. am 1. April 2019

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Der Jahresempfang der Griechischen Akademie München e. V. mit der Europa-Union München e. V., den Jungen Europäischen Föderalisten München e. V., der Akademie für Politische Bildung Tutzing, der Europäischen Akademie Bayern e. V. und der Deutsch-Hellenischen Wirtschaftsvereinigung e. V. fand am 1. April 2019 in den Räumen der Giesecke+Devrient GmbH in der Münchner Prinzregentenstraße statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz einen Vortrag zur Rolle Deutschlands und zur Zukunft der Europäischen Union.

Vortragsabend „Deutschland und Europa in einer Welt des Wandels“ am 13. März 2019

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Wir konkurrieren mit China, den USA, Südkorea und Japan. Und wir müssen dafür sorgen, dass wir in diesem Wettbewerb nicht auf Platz 3 oder 4 landen, sondern auf 1 oder 2.“ 

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach am 13. März 2019 bei einem Vortragsabend bei Giesecke+Devrient unter anderem über Künstliche Intelligenz, eine engere Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Technologien, den gemeinsamen Grenzschutz, die europäische Verteidigungspolitik, den Brexit und die Beziehungen zu Russland. Der Vortragsabend war eine Zusammenarbeit der Griechischen Akademie München e. V. mit der Europa-Union München e. V., der Europäischen Akademie Bayern e. V., den Jungen Europäischen Föderalisten München e. V. sowie der Deutsch-Hellenischen Wirtschaftsvereinigung e. V.

Vortragsabend „Deutschland 2021: Was uns zusammenhält“ am 19. September 2018

    

Der Vortragsabend „Deutschland 2021: Was uns zusammenhält“ war eine Zusammenarbeit der Griechischen Akademie München e. V. mit der Europa-Union München e. V., der Akademie für Politische Bildung Tutzing, der Europäischen Akademie Bayern e. V., den Jungen Europäischen Föderalisten München e. V., dem PresseClub München e. V. sowie der Deutsch-Hellenischen Wirtschaftsvereinigung e. V. und fand am 19. September 2018 in den Räumen der Giesecke+Devrient GmbH in der Münchner Prinzregentenstraße statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, MdB einen Vortrag zum Thema „Deutschland 2021: Was uns zusammenhält“.

Europatag mit einem Vortrag des Bundeskanzlers a. D. Gerhard Schröder am 9. Mai 2017

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Der Europatag war eine Zusammenarbeit der Griechischen Akademie München e. V. mit der Akademie für Politische Bildung Tutzing, der Münchner Europa Konferenz e. V., dem Internationalen Presseclub München e. V. sowie Botschafter a. D. Michael Steiner und fand am 9. Mai 2017 in der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder einen Vortrag zum Thema „America First? Neue Herausforderungen und Chancen für Europa“.

Jahresempfang der Griechischen Akademie München e. V. am 6. April 2017

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Der Jahresempfang war eine Zusammenarbeit der Griechischen Akademie München e. V. mit der Europa-Union München e. V., der Akademie für Politische Bildung Tutzing, der Europäischen Akademie Bayern e. V., der Jungen Europäischen Föderalisten München e. V. sowie der Deutsch-Hellenischen Wirtschaftsvereinigung e. V. und fand am 6. April 2017 in der IHK Akademie München statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt der österreichische Außenminister Sebastian Kurz einen Vortrag zum Thema Europa, Migration und Zusammenhalt der EU.

Verleihung der Akademie-Medaille an Barbara Stamm am 17. Oktober 2016

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In der Griechisch-Orthodoxen Allerheiligenkirche verlieh am 17. Oktober 2016 die Griechische Akademie München e. V. die Akademie-Medaille an die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Frau Barbara Stamm. Die Medaille geht an Persönlichkeiten, die sich um die bayerisch-griechischen Beziehungen verdient gemacht haben.

 

 

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„Es geht um Synergie, Ethik und Dialog“

Mit ihrer Gründung vor zwölf Jahren übernahm die Griechische Akademie in München den Auftrag, einen bald 200 Jahre währenden erfolgreichen wirtschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen Bayern und Griechenland fortzuführen und auszubauen.

Seitdem verfolgt die Akademie mit ihrem Engagement in Bildung und Wissenschaft wie auch in Wirtschaft und Politik das Ziel einer „qualitativen Integration“: die Bewahrung und Weitergabe eigener Identität bei gleichzeitiger Mitgestaltung des öffentlichen Lebens. Die enge Kooperation mit verschiedensten Institutionen und mit Vertretern des GriechischenStaates sowie der Bayerischen Staatsregierung haben die Akademie im Laufe der vergangenen zwölf Jahre zu einem Ort des Zusammenkommens geformt. Sie ist zu einer wichtigen Plattform der Begegnung, des Dialogs und der Verständigung geworden. Die Notwendigkeit und Bedeutung solch integrativer Zusammenarbeit ist heute offenkundiger denn je, wie die allgemeine Tagespolitik zum Thema Griechenland belegt. Sowohl die heftige Diskussion um die EU-Wirtschaftspolitik, als auch die gemeinsamen Anstrengungen

zur Lösung der Flüchtlingsfrage stehen im Mittelpunkt des aktuellen Miteinanders. Wir erinnern uns: Seit 1981 ist Griechenland Mitglied der EU, seit 1945 Mitglied der Vereinten Nationen, außerdem der OECD, der NATO, der OSZE und des Europarats. Der „Index für menschliche Entwicklung“ der Vereinten Nationen zählt Griechenland zu den „sehr hoch entwickelten“ Staaten. Alles bestens? Nein. Zweifel an Griechenlands Integrationsfähigkeit beherrschen den politischen Diskurs. Von politischem Klientelismus ist schon lange die Rede, aber auch von Korruption und der Erschleichung der Mitgliedschaft in der EU. 

Ein ordnungsgemäßer Schuldendienst erwächst zum Maßstab der Berechtigung, in Europa„ dazu zu gehören“. Die EU, selbst keine politische Einheit, beanstandet – etwas diffus – eine fehlende politische Korrektheit Griechenlands. Plötzlich wachen wir auf. Griechenland – wird es auf ein „schönes, preiswert komfortables Urlaubsland“ zurückgestuft? Oder: Griechenland – das schwarze Schaf Europas?

Die Akademie sieht sich heute mehr denn je darin bestärkt, den Kulturaustausch zwischen Griechenland und Bayern zu fördern und zu intensivieren, um gefährlichen, möglicherweise zersetzenden Vorurteilen entgegenzuwirken. In den kommenden Jahren werden hunderttausende Menschen in Europa eine neue Zukunft, eine neue Heimat suchen und die Europäische Gemeinschaft auf eine Probe stellen, die starken Zusammenhalt und kollektiven Gemeinsinn fordern wird. Um diese Aufgabe erfolgreich zu meistern, wird es ebenso wie in der Diskussion über Griechenland nicht zuletzt um dieselben Fähigkeiten und Grundsätze gehen, deren Namen wir wie vieles andere aus dem Griechischen übernommen haben: Synergie, Ethik und Dialog. Der Vorstand und das Kuratorium der Griechischen Akademie danken allen, die zum Erfolg der Akademie beigetragen haben.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen.

Herzlichst

Stavros Kostantinidis

Vorsitzender der Griechische Akademie e.V.

                                          Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. FthenakisEhrenvorsitzender der Griechischen Akademie e.V.

Die Griechische Akademie e. V. als Ort der Begegnung und des Austausches

In der neugriechischen Geschichte gibt es kaum ein Land mit dem so enge politische und kulturelle Beziehungen gepflegt wurden, wie dies mit Bayern der Fall ist. Die Bewunderung des damaligen Prinzregenten und späteren Königs Ludwig I. der griechischen Antike gegenüber, die Errichtung des Königsplatzes in München mit den Propyläen, der Glyptothek und der Antiken Sammlung sind lebendige Zeugnisse einer einzigartigen Beziehung, die bis heute nichts an Aktualität verloren hat. Die Entwicklung des griechischen Staats nach der Revolution vom 21. März 1821 verdankt Bayern wesentliche Impulse bei der Entwicklung seiner Verwaltung, der Gesetzgebung, der Kunst und Kultur. Heute noch schmücken architektonische Glanzleistungen das Bild von Athen. Andererseits gibt es kaum eine andere Stadt in Europa, in der sich die Griechen so heimisch fühlen, wie beim liebevoll genannten Isar Athen.

Zwei Jahrhunderte haben die Beziehungen zwischen Griechenland und Bayern beide Länder nicht nur begleitet, sondern sie auch geprägt. Es waren die revolutionären Erkenntnisse der griechischen Antike, die moderne aufklärerische Werte wie Rationalität, Kritik und demokratisches Bewusstsein geschaffen haben. In Bayern wurde diese Beziehung durch das  aufgeklärte Königtum mit Leben erfüllt und erreichte beeindruckend viele Schichten des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Krisen verändern bekanntlich die Welt. Nach dem Zweiten Weltkrieg und verstärkt infolge ökonomischer Zwänge haben zahlreiche Griechen erneut in Bayern eine neue Heimat gefunden. Sie kamen als „Gastarbeiter“ mit ihren Familien und ihren Kindern und Bayern war wiederum das erste Bundesland, das ein für die griechischen Kinder und Jugendlichen geeignetes Bildungsangebot bereitstellte. Die Entwicklung in der Europäischen Union hat den Status der hier lebenden Griechen von dem des „Gastarbeiters“ zu dem des europäischen Bürgers verwandelt. Nach vorliegenden Erkenntnissen haben sich die griechischen Bürger in Bayern, generell in Deutschland, sehr schnell und erfolgreich integriert, ohne ihre Sprache und kulturelle Identität zu verlieren. Viele von innen sind inzwischen aktive und produktive Mitglieder der Wirtschaft, des politischen Lebens, der Wissenschaft, der Kunst und Kultur in Deutschland geworden. Mitten in Europa erleben sie, wie dieser genuin multilinguale und multikulturelle Kontinent sich verändert, sie sind Bestandteil makro- und mikrosozial verlaufender Wandlungsprozesse und sie haben ihre Orientierung in einer sich nicht prognostizierbaren Welt neu zu bestimmen. Dabei kommt ihnen ihr kultureller Hintergrund entgegen und die Sicherheit in einem Land zu leben, das dieser Kultur nach wie vor hohen Respekt zollt. In Zeiten beschleunigter Veränderungen, wie wir sie gegenwärtig erleben, sind Dialog und Austausch unverzichtbar. Beides zusammen: Die geschichtliche Entwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen Bayern und Griechenland und der gemeinsame Aufbau des europäischen Hauses legen nahe, diesen Dialog zu verstärken und als Instrument für die weitere Festigung unserer bilateralen Beziehungen im neuen Europa zu nutzen. 

Diese und weitere Überlegungen haben zur Gründung der Griechischen Akademie e.V. geführt. Sie knüpft historisch an die vom König Ludwig I. in den 1820er Jahren errichtete Griechische Akademie für Kinder der griechischen Freiheitskämpfer und gestaltet ihr Wirken auf der Grundlage der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Zu den erklärten Zielen der Griechischen Akademie zählen insbesondere die weitere Entwicklung der bilateralen Beziehungen aus dem Bereich der Bildung, Kunst und Kultur, der Wirtschaft und der Politik. Die Akademie begreift sich als Ort der Begegnung, des Dialogs und des politischen und intellektuellen Austausches. In der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Akademie mit anderen Institutionen eng zusammen. Sie kooperiert mit den Vertretern des Griechischen Staates und der Bayerischen Staatsregierung, und organisiert eine Reihe von Veranstaltungen, die als Plattform der Begegnung und des Diskurses dienen.

Nie zuvor war der Dialog, die Verständigung, der Respekt und die gegenseitige Unterstützung so notwendig, wie dies gegenwärtig, am Ende des zwölfjährigen Wirkens der Akademie, der Fall ist. Damit hat sie einen erweiterten Auftrag erhalten, die Beziehungen zwischen beiden Ländern vor allem in dieser schwierigen Zeit intensiver als je zuvor zu pflegen. 

Prof. Dr. Dr. Dr. Wassilios E. Fthenakis

Ehrenvorsitzender der Griechischen Akademie e.V.

Satzung der Griechischen Akademie e.V.

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen Griechische Akademie e. V.

(2) Rechtsform der Akademie ist der gemeinnützige Verein (e. V.). Er ist ein im Vereinsregistereingetragener Verein des bürgerlichen Rechts.

(3) Sitz der Griechischen Akademie ist München.

 

§ 2 Zweck der Griechischen Akademie

Zweck der Griechischen Akademie ist:

- die Förderung des Dialogs zwischen deutschen und griechischen Bürgern im Bereich der Kultur, Kunst, Bildung, Wissenschaft, Religion, Politik und Wirtschaft;

- die schulische Bildung von Kindern in Deutschland, die Jugendarbeit und die Erwachsenenbildung unter besonderer Einbeziehung griechischen und europäischen Kulturgutes;

- die Förderung der Beziehungen zu den Angehörigen von Schwesterkirchen sowie der Kontakte zu anderen europäischen und außereuropäischen Religionsgemeinschaften und Institutionen.

 

§ 3 Verwirklichung des Vereinszwecks

(1) Ihren Vereinszweck verwirklicht die Akademie u.a. durch

a) die Organisation von Vortragsveranstaltungen, Durchführung wissenschaftlicher Fachtagungen, Symposien, Kongresse und Fortbildungsveranstaltungen:

b) Vorlesungen, Vorträge und Seminare zur Griechischen Geschichte

c) Das Betreiben Bildungs- und Erziehungseinrichtungen (z. B. Kulturinstitut, Kindergärten), in denen auch die griechische Sprache unterrichtet wird.

d) Organisation, in Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, von Kunstausstellungen und kulturellen Veranstaltungen.

e) gemeinsame Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit Angehörigen anderer Religionen und Religionsgemeinschaften zur Völkerverständigung.

(2) Um diesen Zweck zu erreichen kooperiert die Griechische Akademie u.a.:

- mit der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland, der Griechischen Botschaft und den Griechischen Generalkonsulaten;

- mit der Griechischen Regierung und griechischen Institutionen in Griechenland und im Ausland;

- mit der Bundesregierung, mit den Regierungen und Parlamenten der Bundesländer sowie mit den im Bundestag und in den Landesparlamenten vertretenen politischen Parteien und den Stiftungen;

- mit den Schwesterkirchen und deren Organisationen;

- mit Kulturinstituten anderer Länder;

- mit dem Europäischen Parlament und den Institutionen der Europäischen Union

- mit Forschungseinrichtungen sowie

- mit Vertretern und Institutionen aus dem Bereich der Wirtschaft

 

§ 4 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

 (2) Die Akademie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 (3) Die Mittel der Akademie dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

 (4) Durch die Mitgliedschaft wird kein Anspruch auf das Akademievermögen erworben.

 (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind

- die Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder

- der Vorstand

- das Kuratorium

 § 6 Mitglieder

  (1) Die Akademie hat

- ordentliche Mitglieder

- fördernde Mitglieder (Förderverein)

- Ehrenmitglieder

(2) Ordentliche Mitglieder der Akademie können natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, die bereit sind, die Ziele der Akademie zu fördern.

(3) Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand der Akademie zu richten. Die Mitgliedschaft ist erworben, wenn der Vorstand den Aufnahmeantrag schriftlich annimmt. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Begründung ablehnen.

(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch den schriftlich mitgeteilten Austritt, die förmliche Ausschließung aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung oder durch Tod. Der Austritt ist jederzeit möglich.

(5) Natürliche oder juristische Personen, die sich der Akademie zugehörig fühlen und der Akademie ideell oder finanziell fördern wollen, können Mitglied des Fördervereins werden. Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigte Mitglieder der Akademie.

(6) Personen, die sich um die Aufgaben der Akademie in hervorragendem Maße verdient gemacht haben, können mit Beschluss des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden.

(7) Bei ganz außergewöhnlichen Förderungsleistungen kann die Mitgliederversammlung  den ausscheidenden Vorsitzenden  den Titel eines Ehrenvorsitzenden oder einer Ehrenvorsitzende  verleihen. Der Ehrenvorsitzende bzw. die Ehrenvorsitzende wird zu den Vorstandssitzungen eingeladen und hat ein Stimmrecht“.

 

 § 7 Mitgliederversammlung

 (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen Mitgliedern und tritt mindestens einmal jährlich als ordentliche Mitgliederversammlung zusammen. Wenn das Interesse der Akademie es erfordert, kann sie zusätzlich als außerordentliche Mitgliederversammlung zusammentreten. Sie wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder im Verhinderungsfalle von dem stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich einberufen. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen. Die Einladung muss mindestens drei Wochen vor dem Termin der Versammlung erfolgen.

 (2) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind

1. die Festlegung von Grundsätzen der Vereinsarbeit, an die der Vorstand gebunden ist,

2. die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,

3. die Wahl des Rechnungsprüfers

4. die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und die Entlastung des Vorstandes,

5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen,

6. Beschlussfassung über einer Beitragsordnung die vom Vorstand vorgeschlagen wird.

7. die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, wird unmittelbar im Anschluss an die Versammlung eine neue Mitgliederversammlung einberufen, die dann mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

(4) Die ordentliche Mitgliederversammlung nimmt den Bericht des Vorstandes und den Bericht der Rechnungsprüfer über das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen. Sie beschließt nach einer Aussprache über die Entlastung des Vorstandes.

(5) Über jede Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer oder einem von der Mitgliederversammlung bestellten Mitglied der Akademie ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss die gefassten Beschlüsse enthalten. Es ist vom Vorstandsvorsitzenden und dem Protokollführer oder im Vertretungsfall von seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.

(6) Auf Antrag von mindestens 25 v. H. der Mitglieder hat der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

(7) Beschlüsse der Mitgliederversammlung können auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.

 

§ 8 Vorstand

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Akademie. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

(2) Der Vorstand besteht aus bis zu neun Mitgliedern.

Die Mitglieder des Vorstands sind:

a. Vorsitzender

b. Zwei stellv. Vorsitzende

c. Schatzmeister

d. Schriftführer

e. bis zu vier Beisitzern

(3) Der Vorsitzende vertritt die Akademie alleine. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten nur mit dem Vorsitzenden zusammen.

(4) Der Vorsitzende der Akademie beruft den Vorstand ein. Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren schriftlich gefasst werden.

 

§ 9 Wahlen zum Vorstand

(1) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gewählt Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre. Wählbar sind nur ordentliche Mitglieder des Vereins. Ihre Wiederwahl ist zulässig.

(2) Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils in Einzelabstimmung gewählt. Die Wahl kann in geheimer oder, wenn nicht 10 v. H. der anwesenden Stimmberechtigten widersprechen, in offener Abstimmung erfolgen.

(3) Gewählt ist der Kandidat, auf den jeweils die meisten Stimmen entfallen.

(4) Die Mitgliederversammlung wählt:

a) den Vorsitzenden

b) die zwei stellv. Vorsitzende

c) den Schatzmeister

d) den Schriftführer

e) bis zu vier weitere Mitglieder des Vorstandes(Beisitzer)

f) zwei Rechnungsprüfer, die nicht Mitglieder des Vorstands sind. 

(5) Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt, wenn diese nicht bis zum Ablauf der Amtszeit durchgeführt worden ist. Scheiden einzelne Mitglieder während der Wahlperiode aus, so ist eine Ergänzungswahl für den Rest der Wahlperiode in der nächsten Mitgliederversammlung durchzuführen. Bis zur Wahl kann der Vorstand eine Ersatzbestellung vornehmen.

 

 § 10 Akademieauszeichnung 

Die Akademie verleiht auf Beschluss des Vorstandes eine Auszeichnung an Persönlichkeiten, die sich für die Verwirklichung der Ziele der Akademie verdient gemacht haben. 

 

§ 11 Kuratorium

(1) Zur Förderung der Ziele der Akademie in der Öffentlichkeit kann vom Vorstand ein Kuratorium einberufen werden.

(2) Mitglieder des Kuratoriums sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die der Zielsetzung und Tätigkeit der Akademie verbunden sind.

(3) Das Kuratorium besteht aus höchstens 25 Personen und wird vom Vorstand berufen. Die Amtszeit aller Kuratoren beträgt drei Jahre. Wiederberufung ist möglich. Die Mitglieder des Kuratoriums wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter für die Dauer ihrer Amtszeit. Der Vorsitzende beruft wenigstens einmal im Jahr eine Kuratoriumssitzung ein und leitet sie.

 

§ 12 Ausschüsse

(1) Im Rahmen und zur Erreichung der Zwecke der Akademie und zur Unterstützung des Vorstandes können Ausschüsse eingerichtet werden. Ihnen können auch Personen angehören, die nicht Mitglieder des Vereins sind.

(2) Die Ausschüsse werden vom Vorstand eingerichtet, der auch ihre Aufgaben, die Leitung und die organisatorische Ausgestaltung festlegt.

(3) Die Ausschüsse unterliegen der Aufsicht und Weisung des Vorstandes. Die Arbeitsbereiche und Arbeitskreise berichten dem Vorstand nach Maßgabe der Errichtungsregeln. Sofern Leiter und stellvertretender Leiter der Ausschüsse nicht dem Vorstand angehören, haben sie das Recht auf Anwesenheit und Anhörung bei Sitzungen des Vorstands, wenn und soweit über ihre Angelegenheiten beraten wird.

 

§ 13 Wirtschaftsführung (Beiträge und Gebühren)

(1) Die Akademie finanziert sich und ihre Tätigkeiten durch

1. Mitgliedsbeiträge

2. Spenden und Zuschüsse

3. Kursgebühren

4. Zuwendungen der öffentlichen Hand

5. Sonstige Erträge 

(2) Der Verein führt die Geschäfte nach Maßgabe eines Wirtschaftsplanes, der in der Regel vor Beginn des Geschäftsjahres vom Vorstand festgelegt wird.

 

§ 14 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins

(1) Änderungen der Satzung können nur von der Mitgliederversammlung und nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

(2) Im Falle der Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke der Akademie fällt ihr Vermögen je zur Hälfte an die Griechisch- Orthodoxe Metropolie von Deutschland und an die Organisation "Save a Child´s Heart - Rette ein Kinderherz" e. V., die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

  

Satzung errichtet am 24.5 2014 und in der Mitgliederversammlung vom 8.1 2014 geändert

 

 

Der Vorstand und das Kuratorium der Griechischen Akademie danken allen, die zum Erfolg der Akademie beitragen.

Ehrenvorsitzender
Prof. Dr. Dr. Wassilios Fthenakis
Präsident des Didacta Verbandes

Vorsitzender
Stavros Kostantinidis
Rechts­an­walt

Stellvertretender Vorsitzender
Karl Freller
1. Vizepräsident des Bayerischen Landtags

Stellvertretender Vorsitzender
Alexander Range
Studioleiter RTL NEWS

Schatzmeister 
Archimandrit Georgios Siomos
Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland

Schriftführer 
Dr. Kurt Schwarz
Schwarz Foundation

Beisitzer
Stefan Hattenkofer
Vorstand der Stadtsparkasse München

Beisitzer
Alfred-Alexander Gaßner
Regierungsdirektor

Beisitzer
Iordanis Mechteridis
Berufsschullehrer und Ausbilder

Beisitzer
Georgios Mechteridis
Wissenschaftlicher Mitarbeiter

 

Zum Europatag sprach am 09. Mai 2017  der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder vor rund 500 Gästen bei der Industrie- und Handelskammer in München.
Bei seinem Vortrag  sprach er über die, mit dem Brexit einhergehenden Schwierigkeiten der EU und ging auch auf das Spannungsverhältnis Amerikas und Europas ein. Er warnte vor einer Politik, die auf Populismus, Ausgrenzung und Isolierung setze. "Stattdessen müssen wir uns weiterhin für die friedliche Lösung von Konflikten und den Ausgleich der Interessen einsetzen – innerhalb unserer Gesellschaften, aber auch in den internationalen Beziehungen."

 

„Griechen in München und Bayern“

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Die Verbindung zwischen München und Griechenland ist alles Andere als zufällig. Die hellenistischen Elemente, die man im Herzen Münchens, am Königsplatz, entdeckt bilden das erste und grundlegende Zeugnis einer Stadt, deren Beziehung zu unserem Land sich weit in die Geschichte erstreckt.


Unsere Festschrift

Die Griechische Akademie e. V. ist der Impulsgeber für bewegende Themen, ein Spiegel der Zeit und dem Zeitgeschehen einen Schritt voraus.


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